Info zu Änderungen im Vereinsrecht

Aus gegebenem Anlass sieht die Vereinsführung die Notwendigkeit, unsere Mitglieder in dieser Coronakrise über zwei Änderungen im Vereinsrecht zu informieren.

1. Änderung -Beitragswesen- und warum wir darüber informieren:
Unser Verein zieht den Mitgliedsbeitrag unserer Mitglieder zu einem Teil im Februar ein.
Dieser Einzug ist für Mitglieder jetzt der Anlass, ihre Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Grund ist: Der Verein hat im letzten und diesem Jahr sein normales Sportangebot nicht durchgeführt.
Diese Konstellation begründet aber keinen besonderen Grund für einen sofortigen Vereinsaustritt.
Siehe dazu Beitrag in Downloads→ Änderung Beitragswesen_21.02.21

Zur 2. Änderung -Handlungsfähigkeit des Vereins- und warum wir darüber informieren:
Unsere turnusmäßige Mitgliederversammlung findet immer im Monat März des Jahres statt. Alle 3 Jahre werden Vorstand und Hauptausschuss gewählt.
In der diesjährigen Mitgliederversammlung müssen diese Neuwahlen von Vorstand und Hauptausschuss stattfinden.

Siehe dazu Beitrag in Downloads→ Änderung Handlungsfähigkeit_21.02.21